Wappen und Siegel sind eine wichtige Fundgrube für die historische Forschung, zum Beispiel auch für die Familienkunde.

Heraldik, also Wappenkunde und Sphragistik, die Siegelkunde, sind untrennbar miteinander verbunden. Siegel und Wappen dürfen dennoch nicht miteinander verwechselt werden.

Siegel zählen zu den ältesten heraldischen Quellen. Aus Siegelbildern sind – vor allem in den Städten – viele Wappen hervorgegangen. Siegel waren schon in der Antike als Sicherung von Verschlusssachen bekannt. Im Mittelalter entwickelte sich das Siegelwesen zu einem selbstständigen Rechtsmittel zur Beurkundung. Vor allem der hohe Adel übernahm das Siegel schon im 10. Jahrhundert. Die Städte siegelten ab dem 12. Jahrhundert, die Handwerkerzünfte 200 Jahre später mit eigenen, oft kunstvoll gestalteten  Zunftsiegeln. Ab dem 17. Jahrhundert wuchs der Gebrauch auch von Familienzeichen bis ins 19. Jahrhundert, wobei heute im Privatbereich ein Siegel keine Bedeutung mehr hat und ein Rechtsgeschäft durch die Unterschrift „besiegelt“ wird.

Das älteste Siegel von Bretten ist die fünfblättrige Eberstein Rose aus einer Urkunde von 1283. Bretten gehörte von 1158 bis 1349 den Grafen von Eberstein, die ihren Sitz in Gochsheim hatten. Ob Bretten auch ein Wappen mit der Ebersteiner Rose hatte, ist nicht eindeutig feststellbar.

Wappen und Wappenkunst entwickelten sich zunächst mit dem Turnierwesen. Unter den Ritterrüstungen waren die Ritter nicht mehr erkennbar und trugen die Wappen ihrer Fürsten, bis sie Ende des 13. Jahrhunderts ihre eigenen Wappen trugen. Auch als Feld- und Heereszeichen waren Wappen zur Unterscheidung im Kriegsgetümmel wichtige Symbole. Es entstanden die Landeswappen und die erblich gewordenen Geschlechterwappen der Familien.

Als im Jahre 1349 Ottmann und Berthold von Eberstein Bretten aus Geldnot an die Kurpfalz verkauften und Bretten pfälzisches Oberamt wird, erscheinen erstmals im Jahre 1359 die Pfälzisch-Bayrischen Rauten im Stadtwappen. Die Urkunde des Brettener Schultheißen und Richters Konrad Kromer vom 22. November 1359 belegt die silber-blauen, senkrecht gesetzten Rauten. Alle späteren Siegel und Wappen gehen, mit geringfügigen Änderungen, auf dieses erste Wappenbild zurück. Zu dieser Zeit regierten in der Kurpfalz die Wittelsbacher, eines der ältesten deutschen Adelsgeschlechter, die ursprünglich aus Bayern stammten. Ob das Stadtwappen mit den Wittelsbacher Rauten verliehen wurde, ist nicht bekannt. Die meisten Städte haben ihre Wappen selbst gewählt.

Die bayrischen Rautezeichen sind ein sehr altes Wappenzeichen. Die älteste Darstellung findet sich auf einem Grabstein aus dem Jahre 1156. Die Zahl der Rauten wurde mehrmals verändert und schließlich, wie auch die Farbenwahl, heraldisch festgesetzt.

Im Brettener Stadtwappen sind die Rauten allerdings senkrecht gestellt im Vergleich zu den diagonal laufenden Rauten im bayrischen Rautenbild. Diese Gestaltung wurde auch mit dem Besitzwechsel im Jahre 1803 beibehalten, als Bretten, nach über 450 Jahren Zugehörigkeit zur Kurpfalz, badische Amtsstadt wurde.

Seitdem sind die Farben der Stadt blau-weiß (in Bayern weiß-blau). Dieses nun seit über sechs Jahrhunderten überlieferte Stadtwappen wurde 1960 von der Stadtverwaltung als verbindlich festgelegt.

Im Vergleich zu den Wappen der Stadtteile wirkt das Stadtwappen eher schlicht und langweilig. Andererseits spiegelt das Wappen die Bedeutung der einstigen kurpfälzischen Oberamtsstadt und Badischen Amtsstadt (1803-1936) bis zur Großen Kreisstadt (1.1.1975) wider. Die Wappen der Stadtteile sind deutlich später entstanden und sind heute Traditions- und Identifikationssymbole ohne Rechtscharakter.

Wolfgang Stoll

Quellen:

https://www.bayern.landtag.de/…/staatssymbole/bayerisches-staatswappen

Stadtarchiv Bretten, Alexander Kipphan, Das Wappen der Stadt Bretten 2009

Heinrich Schlörer, Gemeindesiegel, Pfeiferturm Nr. 5/6 vom Mai/Juni 1942, S. 22-24

Stadtinformation Bretten, Aus dem Wappenbuch des Landkreises Karlsruhe 1986.

Markt und Münze waren wichtige Attribute der mittelalterlichen Stadt, obwohl auch das alleine noch keineswegs eine Stadt im Rechtssinne bedeutete. Eine Münze setzt im hohen Mittelalter immer auch einen Markt voraus. Es gibt zwar Märkte, die kein Münzrecht besaßen. Ein Münzprivileg war jedoch immer mit einem Marktprivileg verbunden.

Das wird im Falle von Bretten, das um 1148 Markt- und Münzrecht erhalten hatte, besonders deutlich. Als Gründer des Marktes können nur die Grafen des Kraichgaus im 11. und in der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts in Betracht kommen.

Diese waren bis Ende des 11. Jahrhunderts die Grafen Wolfram und Zeisolf, die als Lehensträger der Salier zugleich das Grafenamt im Kraich-, Pfinz-, Elsenz- und im westlichen Enzgau verwalteten. Da die Grafen Wolfram und Zeisolf zu Sinsheim eine engere Bindung als zu Bretten hatten, dem das Marktrecht schon 1067 übertragen wurde, dürfte Bretten um diese Zeit noch kein Marktort gewesen sein.

Um 1100 besaßen noch keine zehn Orte im heutigen Gebiet Nordbaden ein Marktrecht. Ein Kriterium für alle frühen Marktprivilegien war eine Lage an den großen Fernverkehrsstraßen, wo Kaufleute, Reisende und Pilger vorbeikamen. Das unterstreicht die Mittelpunktfunktion, die Bretten mit seiner bevorzugten Verkehrs- und Siedlungslage im Zentrum des Kraichgaus in wirtschaftlicher und politischer Hinsicht besaß.

Um 1100 übernahmen durch Erbfolgen die Grafen von Lauffen, ein mächtiges und bedeutendes Geschlecht, die Herrschaft über Bretten. Innerhalb des Lauffener Herrschaftsbereichs erfolgte eine Teilung der Besitztümer, mit der Bretten durch die neue Zweiglinie der Lauffener stärker in den Mittelpunkt geriet. In einer um 1100 ausgestellten Urkunde wird Graf Heinrich als Inhaber der Grafschaft Bretten genannt und ab 1109 wird Bretten urkundlich zum namengebenden Mittelpunkt des Kraichgaus. Es ist deshalb sehr wahrscheinlich, dass erst unter ihrer Herrschaft im Zeitraum zwischen 1100 und 1148 das Marktrecht übertragen wurde.

Das Marktrecht konnte nur vom König an die jeweiligen Herrschaftshäuser erteilt werden. Da der Marktherr für den Schutz der Märkte zu sorgen hatte, bekam er dafür einen entsprechenden Marktzoll von den jeweiligen Verkäufen. Dazu kamen die Einkünfte durch die Münze. Um den Marktfrieden zu gewährleisten gab es ein eigenes Marktgericht. Für die Stadt bedeutete das Marktrecht besondere rechtliche und freiheitliche Privilegien und natürlich finanzielle Einnahmen.

In einer im Zusammenhang mit der Gründung des Zisterzienser Klosters Maulbronn enthaltenen Urkunde von 1148 wird eine Zahlung von zehn Schillingen „Brettener Münze“ (Bretehemerensis monetae solidis) erwähnt. Mit diesem eher zufälligen Hinweis lässt sich urkundlich die Existenz einer frühen Münzprägung in Bretten sicher belegen. Bretten ist als Ursprungsort einer eigenen lokalen Pfennigmünze bezeugt, auch wenn es die einzige Urkunde dazu ist. Der geprägte Brettener Schilling war keine sich im Umlauf befindliche Münze, sondern nur eine Rechnungseinheit.

Zur münzgeschichtlichen Überlieferung selbst, über Zeit, Art, Umfang und Dauer der Brettener Münze ist die Quellenlage sehr dürftig. Es ist davon auszugehen, dass die Brettener Münze nur über einen relativ kurzen Zeitraum und wohl auch nur in bescheidenem Umfang Silberpfennige ausprägte. Auch über das Aussehen dieser Münzen und über Stil, Prägetechnik, Gewicht und Stempel lässt sich nur spekulieren. Der lange als Brettener Pfennig betrachtete Denar wurde längst der Sindelfinger Münzstätte um 1160/70 zugewiesen. Ohne eindeutigen Münzfund bleiben alle Zuordnungen spekulativ. Blum weist zu recht bedauernd auf einen Fund eines Münzprägestempels 1933/34 anlässlich einer archäologischen Grabung auf der 2 km südlich von Bretten gelegenen Burg „Salzhofen“ hin, der leider „verloren“ ging.

Es bleibt die Erkenntnis, dass im Jahre 1148 in einer Brettener Münzstätte Brettener Pfennigmünzen geprägt wurden. Für die süddeutsche Münz- und Geldgeschichte im Mittelalter spielt diese kleine Münzstätte eine höchst unbedeutende Rolle. Für den Stadtwerdungsprozess Bretten dagegen stellt sie eine sehr wichtige Episode dar.

Kurz vor 1158 gelang Bretten mit anderen Besitzungen an das Adelsgeschlecht der Ebersteiner, die vom 11. bis 17. Jahrhundert eine bedeutende Rolle im mittel- und nordbadischen Raum spielte. In einer Urkunde von 1207 spricht zwar der neue Besitzer Graf Eberhard von Eberstein noch von seinem „Dorfe Bretehein.“ Es ist ziemlich ausgeschlossen, dass er Bretten als sein Dorf bezeichnet hätte, wenn es schon Stadt gewesen wäre.

Die erste urkundliche Erwähnung Brettens als Stadt, „oppidum de Bretheim“, finden wir in einer Urkunde vom 20. November 1254. Oppidum ist zwar nicht der prägnante Ausdruck für die mittelalterliche Stadt im Rechtssinne. Sie bezeichnet nur den befestigten Platz. In der Regel ist damit jedoch eine Stadt als „civitas“ gemeint, wie es für Bretten durch eine Reihe weiterer Annahmen eindeutig zutraf. Doch 1254 als Stadtbegründung anzusehen ist wahrscheinlich nicht verbindlich. Zwischen 1216 und 1254 liegt nur eine einzige Urkunde von 1240 vor, die die Siedlung Bretten betrifft und auch erwähnt, aber nicht in einem rechtlich charakterisierenden Grade. Tatsächlich kann Brettens Stadtwerdung also auch durchaus vor 1254 erfolgt sein. Es gibt viele Gründe, die den Schluss zulassen, dass Bretten mit großer Wahrscheinlichkeit bereits zwischen 1240 und 1250 von Eberhard IV. von Eberstein mit Stadtrecht bewidmet worden ist.

Die Bezeichnung „civitas“ Stadt im Rechtssinne, entnehmen wir erstmals einer Urkunde von 1277.

Wolfgang Stoll

Quellen:

 

Alfons Schäfer, Geschichte der Stadt Bretten von den Anfängen bis zur Zerstörung im Jahre 1689, S. 61 – 73

Alfons Schäfer, Brettener Jahrbuch für Kultur und Geschichte 767-1967, S. 21 – 27.

Friedrich Wielandt, Münzwesen und Münzprägung,  Brettener Jahrbuch 1960, S. 43 – 49.

Jürgen Blum, Die Brettener Münzstätte im 12. Jahrhundert, Brettener Jahrbuch für Kultur und Geschichte, Neue Folge 3, S. 11 – 20.

 


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Die abgebildete Kopie vom 7. Mai 767 ist die älteste urkundliche Nachricht über Bretten, aus der hervorgeht, dass ein Willigo/Willo seinen nicht unbeträchtlichen Besitz in der Breteheimer Mark dem Kloster Lorsch schenkt. Sie befindet sich in dem im Hauptstaatsarchiv München verwahrten Lorscher Kodex. Hier handelt es sich um Urkundenauszüge, die im Kloster Lorsch in den Jahren 1183 – 1195 nach den damals noch vorhandenen auf Pergament verfassten Originalen angefertigt wurden. Die Originalurkunden sind nicht mehr vorhanden.

Aus der völlig glaubwürdigen Abschrift der Originalurkunde wird deutlich, dass nach einem bestimmten Schema exzerpiert wurde. Man konnte ja nicht Tausende von Urkunden abschreiben, was zeitlich und kostenmäßig nicht möglich war. So hat man sich auf die Namen der Stifter sowie den Gegenstand, Ort und Zeitpunkt der Schenkung beschränkt.

Bemerkenswert ist, dass die Schenkungen im 9. Jh. keine einheitliche Besitzstruktur aufzeigen. Während zum Beispiel Gölshausen um 800 eine verhältnismäßig einheitliche Besitzstruktur aufweist, kamen die Schenkungen aus Bretten an Lorsch von mehreren Personen, die über recht zersplitterten Grundbesitz verfügten.

Für die Geschichtsforschung ist es unwahrscheinlich, dass ein kleineres Adelsgeschlecht eigenen Rechtes in den Besitz der Herrschaftsrechte Brettens gekommen sein könnte. Dazu war Bretten aufgrund seiner Verkehrslage und seines großflächigen Besitzes ein Ort erster Wahl. Gerade im 8. Jahrhundert kann daher, wenn nicht der König selbst, nur eine Hochadelsfamilie über Bretten verfügt haben. Ziemlich sicher ist, dass Bretten von einem der Karolinger an das mit diesen eng verbundene Bistum Metz geschenkt worden ist. 858 erscheint als Lehensnehmer der Grafschaft Kraichgau Graf Sigard.

 


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