Bretten erhält um 1148 Markt- und Münzrecht

Markt und Münze waren wichtige Attribute der mittelalterlichen Stadt, obwohl auch das alleine noch keineswegs eine Stadt im Rechtssinne bedeutete. Eine Münze setzt im hohen Mittelalter immer auch einen Markt voraus. Es gibt zwar Märkte, die kein Münzrecht besaßen. Ein Münzprivileg war jedoch immer mit einem Marktprivileg verbunden.

Das wird im Falle von Bretten, das um 1148 Markt- und Münzrecht erhalten hatte, besonders deutlich. Als Gründer des Marktes können nur die Grafen des Kraichgaus im 11. und in der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts in Betracht kommen.

Diese waren bis Ende des 11. Jahrhunderts die Grafen Wolfram und Zeisolf, die als Lehensträger der Salier zugleich das Grafenamt im Kraich-, Pfinz-, Elsenz- und im westlichen Enzgau verwalteten. Da die Grafen Wolfram und Zeisolf zu Sinsheim eine engere Bindung als zu Bretten hatten, dem das Marktrecht schon 1067 übertragen wurde, dürfte Bretten um diese Zeit noch kein Marktort gewesen sein.

Um 1100 besaßen noch keine zehn Orte im heutigen Gebiet Nordbaden ein Marktrecht. Ein Kriterium für alle frühen Marktprivilegien war eine Lage an den großen Fernverkehrsstraßen, wo Kaufleute, Reisende und Pilger vorbeikamen. Das unterstreicht die Mittelpunktfunktion, die Bretten mit seiner bevorzugten Verkehrs- und Siedlungslage im Zentrum des Kraichgaus in wirtschaftlicher und politischer Hinsicht besaß.

Um 1100 übernahmen durch Erbfolgen die Grafen von Lauffen, ein mächtiges und bedeutendes Geschlecht, die Herrschaft über Bretten. Innerhalb des Lauffener Herrschaftsbereichs erfolgte eine Teilung der Besitztümer, mit der Bretten durch die neue Zweiglinie der Lauffener stärker in den Mittelpunkt geriet. In einer um 1100 ausgestellten Urkunde wird Graf Heinrich als Inhaber der Grafschaft Bretten genannt und ab 1109 wird Bretten urkundlich zum namengebenden Mittelpunkt des Kraichgaus. Es ist deshalb sehr wahrscheinlich, dass erst unter ihrer Herrschaft im Zeitraum zwischen 1100 und 1148 das Marktrecht übertragen wurde.

Das Marktrecht konnte nur vom König an die jeweiligen Herrschaftshäuser erteilt werden. Da der Marktherr für den Schutz der Märkte zu sorgen hatte, bekam er dafür einen entsprechenden Marktzoll von den jeweiligen Verkäufen. Dazu kamen die Einkünfte durch die Münze. Um den Marktfrieden zu gewährleisten gab es ein eigenes Marktgericht. Für die Stadt bedeutete das Marktrecht besondere rechtliche und freiheitliche Privilegien und natürlich finanzielle Einnahmen.

In einer im Zusammenhang mit der Gründung des Zisterzienser Klosters Maulbronn enthaltenen Urkunde von 1148 wird eine Zahlung von zehn Schillingen „Brettener Münze“ (Bretehemerensis monetae solidis) erwähnt. Mit diesem eher zufälligen Hinweis lässt sich urkundlich die Existenz einer frühen Münzprägung in Bretten sicher belegen. Bretten ist als Ursprungsort einer eigenen lokalen Pfennigmünze bezeugt, auch wenn es die einzige Urkunde dazu ist. Der geprägte Brettener Schilling war keine sich im Umlauf befindliche Münze, sondern nur eine Rechnungseinheit.

Zur münzgeschichtlichen Überlieferung selbst, über Zeit, Art, Umfang und Dauer der Brettener Münze ist die Quellenlage sehr dürftig. Es ist davon auszugehen, dass die Brettener Münze nur über einen relativ kurzen Zeitraum und wohl auch nur in bescheidenem Umfang Silberpfennige ausprägte. Auch über das Aussehen dieser Münzen und über Stil, Prägetechnik, Gewicht und Stempel lässt sich nur spekulieren. Der lange als Brettener Pfennig betrachtete Denar wurde längst der Sindelfinger Münzstätte um 1160/70 zugewiesen. Ohne eindeutigen Münzfund bleiben alle Zuordnungen spekulativ. Blum weist zu recht bedauernd auf einen Fund eines Münzprägestempels 1933/34 anlässlich einer archäologischen Grabung auf der 2 km südlich von Bretten gelegenen Burg „Salzhofen“ hin, der leider „verloren“ ging.

Es bleibt die Erkenntnis, dass im Jahre 1148 in einer Brettener Münzstätte Brettener Pfennigmünzen geprägt wurden. Für die süddeutsche Münz- und Geldgeschichte im Mittelalter spielt diese kleine Münzstätte eine höchst unbedeutende Rolle. Für den Stadtwerdungsprozess Bretten dagegen stellt sie eine sehr wichtige Episode dar.

Kurz vor 1158 gelang Bretten mit anderen Besitzungen an das Adelsgeschlecht der Ebersteiner, die vom 11. bis 17. Jahrhundert eine bedeutende Rolle im mittel- und nordbadischen Raum spielte. In einer Urkunde von 1207 spricht zwar der neue Besitzer Graf Eberhard von Eberstein noch von seinem „Dorfe Bretehein.“ Es ist ziemlich ausgeschlossen, dass er Bretten als sein Dorf bezeichnet hätte, wenn es schon Stadt gewesen wäre.

Die erste urkundliche Erwähnung Brettens als Stadt, „oppidum de Bretheim“, finden wir in einer Urkunde vom 20. November 1254. Oppidum ist zwar nicht der prägnante Ausdruck für die mittelalterliche Stadt im Rechtssinne. Sie bezeichnet nur den befestigten Platz. In der Regel ist damit jedoch eine Stadt als „civitas“ gemeint, wie es für Bretten durch eine Reihe weiterer Annahmen eindeutig zutraf. Doch 1254 als Stadtbegründung anzusehen ist wahrscheinlich nicht verbindlich. Zwischen 1216 und 1254 liegt nur eine einzige Urkunde von 1240 vor, die die Siedlung Bretten betrifft und auch erwähnt, aber nicht in einem rechtlich charakterisierenden Grade. Tatsächlich kann Brettens Stadtwerdung also auch durchaus vor 1254 erfolgt sein. Es gibt viele Gründe, die den Schluss zulassen, dass Bretten mit großer Wahrscheinlichkeit bereits zwischen 1240 und 1250 von Eberhard IV. von Eberstein mit Stadtrecht bewidmet worden ist.

Die Bezeichnung „civitas“ Stadt im Rechtssinne, entnehmen wir erstmals einer Urkunde von 1277.

Wolfgang Stoll

Quellen:

 

Alfons Schäfer, Geschichte der Stadt Bretten von den Anfängen bis zur Zerstörung im Jahre 1689, S. 61 – 73

Alfons Schäfer, Brettener Jahrbuch für Kultur und Geschichte 767-1967, S. 21 – 27.

Friedrich Wielandt, Münzwesen und Münzprägung,  Brettener Jahrbuch 1960, S. 43 – 49.

Jürgen Blum, Die Brettener Münzstätte im 12. Jahrhundert, Brettener Jahrbuch für Kultur und Geschichte, Neue Folge 3, S. 11 – 20.

 


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