Die erste urkundliche Erwähnung 767 im Lorscher Kodex

Die abgebildete Kopie vom 7. Mai 767 ist die älteste urkundliche Nachricht über Bretten, aus der hervorgeht, dass ein Willigo/Willo seinen nicht unbeträchtlichen Besitz in der Breteheimer Mark dem Kloster Lorsch schenkt. Sie befindet sich in dem im Hauptstaatsarchiv München verwahrten Lorscher Kodex. Hier handelt es sich um Urkundenauszüge, die im Kloster Lorsch in den Jahren 1183 – 1195 nach den damals noch vorhandenen auf Pergament verfassten Originalen angefertigt wurden. Die Originalurkunden sind nicht mehr vorhanden.

Aus der völlig glaubwürdigen Abschrift der Originalurkunde wird deutlich, dass nach einem bestimmten Schema exzerpiert wurde. Man konnte ja nicht Tausende von Urkunden abschreiben, was zeitlich und kostenmäßig nicht möglich war. So hat man sich auf die Namen der Stifter sowie den Gegenstand, Ort und Zeitpunkt der Schenkung beschränkt.

Bemerkenswert ist, dass die Schenkungen im 9. Jh. keine einheitliche Besitzstruktur aufzeigen. Während zum Beispiel Gölshausen um 800 eine verhältnismäßig einheitliche Besitzstruktur aufweist, kamen die Schenkungen aus Bretten an Lorsch von mehreren Personen, die über recht zersplitterten Grundbesitz verfügten.

Für die Geschichtsforschung ist es unwahrscheinlich, dass ein kleineres Adelsgeschlecht eigenen Rechtes in den Besitz der Herrschaftsrechte Brettens gekommen sein könnte. Dazu war Bretten aufgrund seiner Verkehrslage und seines großflächigen Besitzes ein Ort erster Wahl. Gerade im 8. Jahrhundert kann daher, wenn nicht der König selbst, nur eine Hochadelsfamilie über Bretten verfügt haben. Ziemlich sicher ist, dass Bretten von einem der Karolinger an das mit diesen eng verbundene Bistum Metz geschenkt worden ist. 858 erscheint als Lehensnehmer der Grafschaft Kraichgau Graf Sigard.

 


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